§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Die Leadagenten führen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die Leadagenten gültig.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrecht

Jeder dem die Leadagenten erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten Die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Mit der Zahlung der Entwurfsvergütung erwirbt der Kunde automatisch das Recht, die Arbeiten im vereinbartem Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumen ihn die Leadagenten in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 3 UrhG ein. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

§3 Vertragsabschluß

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder Email zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

§4 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email- Korrespondenz an.

§5 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen online oder auf Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die Leadagenten, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an die Leadagenten auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für meine Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nehmen die Leadagenten die Arbeit auf und erstellen innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte und Markenschutzrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright- Verletzungen und Markenschutzverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder, die die Leadagenten von Bilddatenbanken beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Leadagenten von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§8 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage aktuellen Preisliste von den Leadagenten. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§9 Fälligkeit der Vergütung / Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. die Leadagenten stellen nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§9a Die Abnahme

hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch die Leadagenten – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§9b Eine Nichtabnahme

meines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die Leadagenten behalten sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§9c Bei Zahlungsverzug

kann die Leadagenten Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§10 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§11 Gewährleistung, Mängel

Die Leadagenten verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mir überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Ich verpflichte mich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ich weise darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer, Scripte etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Leadagenten haften nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden.

§12 Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften die Leadagenten bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§13 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß die Leadagenten, die für den Auftraggeber erstellten Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Referenzen auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Leadagenten bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet den Leadagenten an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§14 Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Mainz Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Diese AGB gelten ab 01.01.2020. Frühere AGB verlieren ihre Gültigkeit.